CO129-429 - Public Offices & Others - 1915 — Page 89

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II.

$8

Eine Provision steht den Vertretern nicht zu, wenn den Grusomwerk bei Abgabe bezuglicher Angebote an Exporteure oder sonstige Wiederverkaufer, Einkaufer, Vermittler new. nicht bekannt

war,

dass China das Bestimmungsland ist.

Das Gruschwerk wird aber sein moglichstes tun, um vor Abgabe rungen Aufschluss zu erhalten.

III.

Die Provision wird vom Nettopreise frei Bahnhof Magdeburg- Juckɛu ausschliesslich Terpackung berechnet. Bei Uebernahme von Montagen wird auf die Koston derselben eine Provision nicht vor-

Butet.

Die Provision ist fallig nach Abwicklung der Geschafts.

Die Aufstellung und Auszahlung der Provision erfolgt nach

Schluss eines jeden Kalender-Vierteljahrsa.

Die Vertreter haben keinen Anspruch auf eine Provision eder irgendwelche Entschadigung, wein das Grusomark oder die

bestcller, gleichviel aus welchem Grunde, Auftrage ruckgangig

machen.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass das Grusonwork gelie-

forts Gegenstande suzucknimmt, aber nur im Verhaltnis zu diesen

Zurücknahmen.

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